Inhaber: Oliver Jache

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Beherbergungsleistungen zwischen dem Hotel Schwarzer Adler, Alter Markt 3, 26441 Jever, nachfolgend „Hotel“ genannt, und dem jeweiligen Gast bzw. Vertragspartner, nachfolgend „Gast“ genannt.
  2. Die AGB gelten sowohl für Privatgäste als auch für Geschäftsreisende, Firmenkunden, Reisegruppen und sonstige Vertragspartner, soweit für die jeweilige Buchung keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Hotel und Gast haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

  1. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald der Gast ein Zimmer oder eine sonstige Leistung verbindlich bestellt und das Hotel die Buchung bestätigt.
  2. Der Vertrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein Online-Buchungssystem oder über einen Vermittler zustande kommen.
  3. Die Reservierungsbestätigung des Hotels enthält die wesentlichen vereinbarten Leistungen, den Aufenthaltszeitraum sowie den vereinbarten Preis.
  4. Eine Buchung ist grundsätzlich für beide Vertragsparteien verbindlich.
  5. Soweit bei einer Buchung über einen Vermittler, insbesondere ein Online-Buchungsportal, abweichende Buchungsbedingungen vereinbart wurden, gelten diese für die jeweilige Buchung. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

§ 3 Leistungen des Hotels

  1. Das Hotel verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast hat Anspruch auf die gebuchte Zimmerkategorie. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, eine bestimmte Zimmernummer, Etage oder Lage besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Das Hotel ist berechtigt, dem Gast bei sachlich gerechtfertigtem Anlass ein gleichwertiges oder höherwertiges Zimmer zur Verfügung zu stellen.
  4. Sollte ein gebuchtes Zimmer aus Gründen, die das Hotel zu vertreten hat, nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird dem Gast nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten. Ist dies nicht möglich oder für den Gast unzumutbar, kann der Gast vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Beherbergungsleistungen und sonstige Leistungen können steuerlich unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  4. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Gast bei der Buchung mitgeteilt.
  5. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abreise ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Das Hotel akzeptiert die bei der Buchung bzw. an der Rezeption angebotenen Zahlungsmittel.
  7. Bei Firmenkunden kann das Hotel nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung ermöglichen.
  8. Rechnungen an Firmenkunden sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  9. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Das Hotel ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

§ 5 Übernachtungspreis und Zusatzleistungen

  1. Der vereinbarte Zimmerpreis umfasst grundsätzlich ausschließlich die in der Reservierungsbestätigung genannten Leistungen.
  2. Zusatzleistungen, insbesondere Frühstück, Parkplatz, Haustierunterbringung oder sonstige Leistungen, werden nur berechnet, wenn sie in Anspruch genommen oder verbindlich gebucht wurden.
  3. Preise für Zusatzleistungen werden dem Gast bei der Buchung oder spätestens vor Inanspruchnahme mitgeteilt.
  4. Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden grundsätzlich nicht automatisch erstattet, wenn sie Bestandteil einer ausdrücklich gebuchten oder nicht stornierbaren Pauschalleistung waren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Anreise und Abreise

  1. Das Zimmer steht am Anreisetag ab der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Check-in-Zeit zur Verfügung.
  2. Eine frühere Anreise kann nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit ermöglicht werden.
  3. Am Abreisetag ist das Zimmer bis zur angegebenen Check-out-Zeit zu räumen.
  4. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
  5. Bei einer nicht vereinbarten erheblichen Überschreitung der Check-out-Zeit kann das Hotel eine angemessene zusätzliche Nutzungsgebühr berechnen. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei verspäteter Anreise eine vorherige Information des Gastes zu verlangen, insbesondere wenn die Rezeption nicht dauerhaft besetzt ist.

§ 7 Stornierung durch den Gast

  1. Der Gast kann eine Reservierung vor Anreise stornieren, soweit die gebuchte Rate oder die getroffenen Vereinbarungen dies zulassen.
  2. Die Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
  3. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Hotel.

Individuelle Standardbuchungen

Für individuell gebuchte Zimmer gelten, sofern in der Reservierungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden:

  • bis einschließlich 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 6 bis 3 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • 2 Tage vor Anreise bis einschließlich Vortag: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • am Anreisetag sowie bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  1. Die Stornokosten beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Übernachtungspreis. Nicht in Anspruch genommene, separat ausgewiesene Zusatzleistungen werden grundsätzlich nicht berechnet.
  2. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Das Hotel bleibt berechtigt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  4. Einnahmen aus einer erfolgreichen anderweitigen Vermietung des stornierten Zimmers werden bei der Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt. Ersparte Aufwendungen des Hotels werden ebenfalls berücksichtigt.

§ 8 Sonderraten und abweichende Stornierungsbedingungen

  1. Für Sonderangebote, nicht stornierbare Raten („Non-Refundable“), Vorauszahlungsraten, Pauschalangebote, Gruppenbuchungen, Firmenkontingente sowie besondere Veranstaltungs- und Feiertagszeiträume können abweichende Stornierungsbedingungen gelten.
  2. Abweichende Bedingungen werden dem Gast vor bzw. bei Abschluss der Buchung ausdrücklich mitgeteilt.
  3. Die für die jeweilige Buchung vereinbarten besonderen Bedingungen gehen den allgemeinen Stornierungsbedingungen dieser AGB vor.

§ 9 No-Show

  1. Erscheint der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht und hat er die Reservierung nicht vorher wirksam storniert, liegt grundsätzlich eine Nichtanreise (No-Show) vor.
  2. Bei einer No-Show kann das Hotel die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vermietung verlangen.
  3. Bei mehrtägigen Buchungen ist das Hotel berechtigt, die Reservierung nach einer nicht angekündigten Nichtanreise zu beenden und die Zimmer für die folgenden Nächte anderweitig zu vergeben, sofern dies dem Gast zuvor angekündigt wurde oder nach den Umständen eine Fortsetzung der Reservierung nicht erwartet werden kann.
  4. Bei Vorauszahlungen werden nicht geschuldete Beträge nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen erstattet.

§ 10 Vorzeitige Abreise

  1. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Übernachtungspreises für die nicht in Anspruch genommenen Nächte.
  2. Das Hotel wird sich nach Möglichkeit um eine anderweitige Vermietung des freigewordenen Zimmers bemühen.
  3. Einnahmen aus einer erfolgreichen anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden bei der Berechnung eines etwaigen Zahlungsanspruchs berücksichtigt.

§ 11 Gruppen und größere Buchungen

  1. Als Gruppe gilt grundsätzlich eine Buchung von mehreren Zimmern, die im Rahmen einer gemeinsamen Reise oder Veranstaltung gebucht werden.
  2. Für Gruppen, Firmenkontingente, Reiseveranstalter und sonstige größere Buchungen können individuelle Buchungs-, Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
  3. Diese Bedingungen werden dem Vertragspartner vor Abschluss der Buchung mitgeteilt und gelten zusätzlich bzw. vorrangig zu den allgemeinen Bedingungen dieser AGB.
  4. Das Hotel ist berechtigt, für Gruppenbuchungen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
  5. Bei Gruppenbuchungen kann das Hotel insbesondere eine Namensliste bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise verlangen.

§ 12 Firmenkunden

  1. Für Firmenkunden gelten grundsätzlich die individuell vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
  2. Soweit eine Firma die Buchung für einen Mitarbeiter vornimmt, haftet die Firma für die vereinbarten Kosten, sofern sie als Vertragspartner auftritt.
  3. Eine abweichende Kostenübernahme durch den Arbeitgeber muss dem Hotel rechtzeitig vor Rechnungsstellung mitgeteilt werden.
  4. Firmenkunden sind verpflichtet, Änderungen und Stornierungen rechtzeitig mitzuteilen.
  5. Sofern eine Rechnung auf Rechnung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig und ohne Abzug zu begleichen.

§ 13 Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

Das Hotel kann vom Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten oder den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:

  1. die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar geworden ist;
  2. der Gast bei der Buchung wesentliche falsche Angaben gemacht hat;
  3. begründeter Anlass besteht, dass der Aufenthalt den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels erheblich gefährden kann;
  4. das Zimmer oder die Räumlichkeiten zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck genutzt werden;
  5. eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fälligkeit und angemessener Fristsetzung nicht geleistet wurde;
  6. der Gast trotz Aufforderung gegen wesentliche Hausregeln verstößt.

Schadensersatzansprüche des Gastes bestehen in diesen Fällen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Hausordnung und Verhalten des Gastes

  1. Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung des Hotels zu beachten.
  2. Die Zimmer und Einrichtungen des Hotels sind pfleglich zu behandeln.
  3. Das Hotel ist insbesondere berechtigt, bei erheblicher Störung des Hotelbetriebs oder bei Gefährdung anderer Gäste geeignete Maßnahmen zu treffen.
  4. Das Rauchen ist in den als Nichtraucherzimmer ausgewiesenen Bereichen nicht gestattet.
  5. Verursacht der Gast durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot oder durch sonstiges schuldhaftes Verhalten eine besondere Reinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisierung oder einen sonstigen zusätzlichen Aufwand, kann das Hotel die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten geltend machen.
  6. Gewerbliche, gefährliche oder sonstige nicht vereinbarte Nutzungen der Hotelzimmer sind nicht gestattet.

§ 15 Schäden und Haftung des Gastes

  1. Der Gast haftet für Schäden, die er selbst, seine Begleitpersonen oder von ihm zu vertretende Dritte schuldhaft am Hotel, dessen Einrichtung oder sonstigem Eigentum verursachen.
  2. Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Zimmer oder Einrichtungen entstehen.
  3. Das Hotel kann entstandene Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung stellen.
  4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine pauschalierte Forderung geltend gemacht wird.

§ 16 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden des Gastes nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bleibt unbeschränkt.
  3. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
  4. Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts.
  5. Eine Haftung des Hotels für vom Gast selbst verursachte Schäden oder für Schäden aufgrund von Umständen, die der Gast zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

§ 17 Wertgegenstände und persönliche Sachen

  1. Der Gast ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sorgfältig aufzubewahren.
  2. Soweit das Hotel Möglichkeiten zur sicheren Verwahrung anbietet, wird der Gast gebeten, diese zu nutzen.
  3. Die gesetzliche Haftung des Hotels bleibt unberührt.

§ 18 Fundsachen

  1. Im Hotel aufgefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit dem Eigentümer zugeordnet und nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
  2. Für die Rücksendung von Fundsachen kann das Hotel die tatsächlich anfallenden Versand- und Verpackungskosten verlangen.
  3. Eine Haftung für den Verlust von Fundsachen nach Übergabe an einen Versanddienstleister richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Parkplätze

  1. Hotelparkplätze werden, soweit vorhanden und angeboten, nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.
  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  3. Das Hotel haftet für Schäden und Verluste auf Parkplätzen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Haustiere

  1. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.
  2. Für die Mitnahme eines Haustieres kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
  3. Der Gast haftet für alle durch das Haustier verursachten Schäden und besonderen Reinigungsaufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Aus hygienischen und betrieblichen Gründen können bestimmte Bereiche für Haustiere ausgeschlossen werden.

§ 21 Datenschutz

  1. Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Hotels.
  3. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Hotels abrufbar und kann auf Wunsch eingesehen werden.

§ 22 Verbraucherschlichtung

Das Hotel ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 23 Gerichtsstand

  1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart werden.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 24 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 25 Salvatorische Regelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 26 Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden Bestandteil des Beherbergungsvertrages, wenn der Gast bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Bei Onlinebuchungen werden die AGB dem Gast im Buchungsprozess zugänglich gemacht und müssen, soweit erforderlich, ausdrücklich bestätigt werden.

Bei telefonischen oder sonstigen Buchungen kann dem Gast auf Wunsch bzw. nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen eine elektronische oder schriftliche Fassung zur Verfügung gestellt werden.

Hotel Schwarzer Adler

Alter Markt 3

26441 Jever

Inhaber: Oliver Jache

Stand: August 2026

Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)

Inhaltsverzeichnis

1 MIETVERTRAG
2 BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN
3 SICHERHEITS- UND ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
4 ENTGELT/PARKDAUER
5 HAFTUNG DES HOTELS
6 HAFTUNG DES MIETERS
7 PFANDRECHT/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/VERWERTUNG


1 MIETVETRAG

1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.

1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

2 BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

2.3 Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

2.4 Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

2.5 Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

3 SICHERHEITS- UND ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

3.1 Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.

3.2 Im Parkbereich sind nicht gestattet:

  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
  • die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
  • das unnötige Laufenlassen von Motoren,
  • das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
  • das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
  • das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
  • das Verteilen von Werbematerial.

3.3 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

3.4 Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

4 ENTGELT/PARKDAUER

4.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.

4.2  Die Höchstparkdauer beträgt einen Monat, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird.

4.3  Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Hotel steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

4.4  Bei Verlust des Parkscheines wird mindestens ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes fällig, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder das Hotel eine längere Parkzeit nach.

4.5 Das Hotel darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Fahrzeuges nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkscheines geführt; der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.

4.6 Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

5 HAFTUNG DES HOTELS

5.1 Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

5.3 Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

5.4 Ist der Mieter Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6 HAFTUNG DES MIETERS

6.1 Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.

6.2 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 3.2.

7 PFANDRECHT/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/VERWERTUNG

7.1 Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

7.2 Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.

7.3 Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 haftet der Mieter dem Hotel für alle entstandenen Kosten.

Stand: April 2012